Menschenrechtsbildung hat in ihrer internationalen Perspektive mehrere Ankerpunkte:
- das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung
- das internationale Jahr des Menschenrechtslernens
- die UN-Erklärung für Menschenrechtsbildung und Training
- die Empfehlung des Europarats zum Lehren und Lernen der Menschenrechte
• Das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung schließt an die UN-Dekade für Menschenrechtserziehung (1994 bis 2004) an. Die UN-Generalversammlung hat am 10. Dezember 2004 das "Weltprogramm für Menschenrechtsbildung" ausgerufen. Der Zeitrahmen erstreckt sich bis 2015 und ist in Stufen mit Schwerpunkten auf besonderen Bildungskontexten untergliedert. Während sich die erste Stufe (2005 bis 2009) der Primar- und Sekundarbildung widmete, ist die zweite Phase (2010 bis 2014) auf die Menschenrechtsbildung an Hochschulen und auf Trainingsprogramme für Lehrpersonen, das Personal öffentlicher Dienste, sowie Polizei und Militär fokussiert. Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte wurde vom Menschenrechtsrat beauftragt, einen entsprechenden Aktionsplan auszuarbeiten.
Informationen zum UN-Weltprogramm (Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte)
Evaluationsbericht zur ersten Phase des Weltprogramms (Österreich)
Entwurf für einen Aktionsplan für die 2. Phase des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung (Webseite des "Human Rights Council")
• Die UNO-Generalversammlung hat das Jahr 2009 zum Internationalen Jahr des Menschenrechtslernens ausgerufen. Ziel waren Aktivitäten zur Vertiefung der Menschenrechtsbildung auf Grundlage der Prinzipien der Universalität, Unteilbarkeit, gegenseitigen Abhängigkeit, Unparteilichkeit, Nicht-Selektivität, des konstruktiven Dialogs und der Zusammenarbeit (Resolution 62/171 vom 18. Dezember 2007).
Internationales Jahr des Menschenrechtslernens [127 KB]
• UN-Deklaration zur Menschenrechtsbildung und Training
Der UNO-Menschenrechtsrat nahm am 23. März 2011 einstimmig den Entwurf zur “Deklaration zur Menschenrechtsbildung und Training” an, am 19. Dezember 2011 auch die UNO-Generalversammlung. Das Dokument ist in einem vier-jährigen Prozess unter Mitwirkung von Organisationen der Zivilgesellschaft erarbeitet worden. Obwohl die Erklärung rechtlich nicht bindend ist und es zahlreiche Kritikpunkte am zuletzt verabschiedeten Dokument gibt, ist sie ein wichtiger Schritt, um eine stärkere internationale Verankerung der Menschenrechtsbildung zu erreichen.
> Über den Prozess der Erarbeitung des Dokuments im Rahmen des Advisory Committee des Menschenrechtsrates finden Sie auf der Webseite der Internetplattform www.humanrights.ch (ein Projekt des Vereins Humanrights.ch/MERS) nähere Informationen → Entstehung und Inhalte der Deklaration
> Die UN-Generalversammlung nimmt die UN-Deklaration zur Menscherechtsbildung und Training am 19. Dezember 2011 an (→ zum Download der Deklaration auf der Webseite der Human Rights Education Associates).
• Empfehlungen des Europarats
Charta zur Demokratie- und Menschenrechtsbildung/Recommendation CM/Rec(2010)7, angenommen am 11. Mai 2010 vom Ministerkommitee des Europarates.
Schon 1985 hat das Ministerkommitee des Europarats eine Empfehlung zum Lehren und Lernen der Menschenrechte in der Schule angenommen.
Empfehlung des Europarats über das Lehren und Lernen der Menschenrechte in der Schule (deutsch), Englische Fassung
Der Themenbereich "Education for Democratic Citizenship" im Überblick