Unter welchen Voraussetzungen kann man in Österreich Politische Bildung unterrichten?
Um Politische Bildung im Rahmen des Unterrichtsgegenstands Geschichte und Politische Bildung in der AHS unterrichten zu können, wird der Abschluss des Lehramtsstudiums Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung benötigt.
In Berufsbildenden Schulen gibt es die Unterrichtsgegenstände Wirtschaft und Recht sowie Politische Bildung und Recht, für die es kein entsprechendes Lehramtsstudium gibt. In der Praxis werden diese Gegenstände häufig von JuristInnen und WirtschaftspädagogInnen unterrichtet. Als grundsätzliche Vorraussetzungen gelten:
facheinschlägiges Hochschulstudium
mindestens 4-jährige einschlägige Berufspraxis (in Vollbeschäftigung)
absolvierte Seminare zum Unterrichtsfach (insbesondere wenn auch Volkswirtschaftslehre unterrichtet werden soll)
Da das Unterrichtsprinzip Politische Bildung für alle Schulstufen und Schultypen gilt, wird Politische Bildung – im Rahmen des Unterrichtsprinzips – von allen LehrerInnen unterrichtet.
Gibt es spezielle Angebote der Pädagogischen Hochschulen für die Lehrkräfte?
An allen Pädagogischen und Kirchlichen Pädagogischen Hochschulen werden laufend Fortbildungsveranstaltungen und Lehrgänge zu Politischer Bildung angeboten. Die Bandbreite richtet sich sowohl nach individuellen Informations- und Fortbildungsbedürfnissen als auch nach inhaltlichen und methodischen Anforderungen: