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Rechte und Pflichten

Eine grüne Grafik mit dem Titel „Rechte und Pflichten“. Links oben steht „Thema Dezember 2025“. Rechts sind stilisierte Personen zu sehen, die Smartphones benutzen, reden oder gestikulieren. Im Hintergrund befinden sich Symbole zu digitalen Themen, e

Eine mündige Nutzung digitaler Medien umfasst auch die Kenntnis von Rechten und Pflichten, der eigenen wie auch jener anderer AkteurInnen. Denn der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum. Wo rechtliche Grenzen liegen und was getan werden kann, wenn diese überschritten werden, ist Teil von Medienkompetenz, sei es bei der Nutzung sozialer Netzwerke, der privaten Kommunikation über Messenger-Dienste oder beim Online-Shopping. Im Rahmen einer kritischen Politischen Bildung ist das Ziel allerdings nicht nur eine pragmatisch orientierte, affirmative Einübung von Rechten und Pflichten, sondern umfasst auch die Reflexion und Kritik des Status quo durch die Lernenden. Denn diese bilden den Ausgangspunkt für gesellschaftspolitische Entscheidungen auf Basis der Interessenslagen der lernenden Subjekte.

 

Die Domäne "Rechte und Pflichten" überschneidet sich mit vielen anderen Domänen. Beispielsweise mit der Domäne Online-Präsenz und -Kommunikation im Hinblick auf das Phänomen Hatespeech. Denn Hatespeech, also Hassrede, ist in Österreich zwar kein Straftatbestand, fällt allerdings oft unter einen der beiden folgenden  Tatbestände:

  • Verhetzung: der öffentliche Aufruf zu Gewalt oder die Aufstachelung zu Hass gegen eine bestimmte Gruppe, etwa wegen ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder anderen Merkmalen
  • Üble Nachrede: der Vorwurf unehrenhaften Verhaltens einer einzelnen Person gegenüber Dritten

Anhand der Betrachtung realer Fälle wie der Klage des Journalisten Armin Wolf gegen die Plattform X, die sich weigerte, Postings, in denen Wolf beleidigt wurde, zu löschen, zeigt sich, wie schwierig es sein kann, geltendes Recht gegen internationale Plattformen durchzusetzen.

 

Ebenfalls in den Bereich der Online-Kommunikation fällt sogenanntes "Cyberflashing", das unverlangte Zusenden, von Bildern, auf denen Genitalien zu sehen sind ("dick pics"). Seit dem 1. September 2025 ist dies nach § 218 Abs. 1b StGB in Österreich ausdrücklich strafbar. Darüber hinaus stellt der Umgang mit Sexting und intimen Fotos, insbesondere bei Jugendlichen, ein komplexes juristisches Feld dar. Einvernehmliches Versenden solcher Inhalte ist  nicht verboten; strafrechtlich relevant wird es jedoch, wenn Bilder ohne Zustimmung weitergegeben werden. In solchen Fällen kann rasch der Tatbestand der Kinderpornographie erfüllt sein, unabhängig vom Alter der Weitergebenden.

 

Eine weitere strafbare Handlung ist Cybermobbing, das unter dem etwas sperrigen Wortlaut "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems" seit 2016 Eingang in das österreichische Strafgesetzbuch gefunden hat. Der Tatbestand beschreibt absichtliches und wiederholtes Beleidigen, Bedrohen oder Bloßstellen einer Person über digitale Medien.

 

Darüber hinaus lassen sich jedoch eine Reihe an Domänen indentifizieren, die Schnittmengen mit "Rechten und Pflichten" bilden. Um nur zwei von vielen weiteren Beispielen anzuführen: die Domäne "Sicherheit und Privatsphäre" im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung oder die Domäne "VerbraucherInnenbewusstsein" mit Themen wie Rücktrittsrecht von Käufen und Streitschlichtung bei Online-Shopping.

 

Konkrete Anknüpfungspunkte:

  • Künstliche Intelligenz und geistiges Eigentum: Urheberrecht im KI-Zeitalter
  • Digitale Intimität: Umgang mit Nacktfotos, Grenzen und Handlungsmöglichkeiten
  • Ungefragt und unzulässig: Cyberflashing und seine strafrechtlichen Folgen
  • Wo liegen die Grenzen der freien Meinungsäußerung: österreichisches vs. US-Recht
  • Cybergrooming erkennen und verhindern
  • Was die DSGVO verlangt – und was NutzerInnen wissen müssen
  • Von Rücktritt bis Internet-Ombudsstelle: Durchsetzbare Ansprüche im digitalen Einkauf

Lehr-Lern-Setting: Cybermobbing und was man dagegen tun kann

Die SchülerInnen lernen, was Cybermobbing ist, wie sich Cybermobbing von Konfliktsituationen unterscheidet und welche Handlungsstrategien sie anwenden können, wenn sie Opfer oder ZeugIn von Cybermobbing werden.

 Hier geht es zum Lehr-Lern-Setting.

 

Materialsammlung

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Logo zum „European Year of Digital Citizenship Education 2025“. Links eine grafische Darstellung: Unten ein offenes Buch, aus dem ein stilisierter Stromkreis nach oben wächst, der gleichzeitig die Form eines Gehirns andeutet. Rechts daneben die Jahre

Drei übereinander angeordnete Banner im Hochformat mit dem Hashtag #DCEY2025.  Oberes Banner (orange): Text „Online sein“, Illustration einer großen Smartphone-Oberfläche, auf der Personen miteinander interagieren. Darunter steht „Being Online“.  Mit

Digital Citizenship Education Handbuch (Europarat 2025, PDF-Download)

Das Handbuch des Europarats macht die Bedeutung der Digital Citizenship für die von Digitalität geprägte Gegenwart und Zukunft bewusst und bietet viele Anregungen für die Unterrichtspraxis.

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