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20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte

Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes. Die Konvention gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre und bekräftigt, dass allen Kindern alle Menschenrechte zustehen. Im Lauf der Jahre sind alle Mitgliedstaaten der UNO – mit Ausnahme der USA – der Konvention beigetreten und haben sich damit verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen.

 

Österreich ratifizierte das Abkommen im Jahr 1992. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern garantiert seit 2011 allen in Österreich lebenden Kindern und Jugendlichen Schutz und Fürsorge sowie das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Das Wohl des Kindes wird als Leitprinzip festgeschrieben. Die Rechte auf Partizipation, auf gewaltfreie Erziehung sowie auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sind seither ebenso im Verfassungssrang wie das Verbot der Diskriminierung behinderter Kinder und Jugendlicher.

 

Der Internationale Tag der Kinderrechte am 20. November erinnert an die Bedeutung der Kinderrechte und ruft zu Kinderrechtsbildung auf.

 

 Anknüpfungspunkte für den Unterricht

 Weitere Link- und Materialientipps finden Sie im polis-Dossier Kinderrechte.

 

Was wissen Sie über den 20. November?

Testen Sie Ihr Wissen.

 

Gedenktage und internationale Tage eignen sich gut als Anlässe für eine Bearbeitung des jeweiligen Themas im Unterricht. Eine Auflistung wichtiger solcher Tage finden Sie auf der Website des Regionalen Informationszentrums der Vereinten Nationen für Westeuropa.

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