20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte
Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes. Die Konvention gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre und bekräftigt, dass allen Kindern alle Menschenrechte zustehen. Im Lauf der Jahre sind alle Mitgliedstaaten der UNO – mit Ausnahme der USA – der Konvention beigetreten und haben sich damit verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen.
Österreich ratifizierte das Abkommen im Jahr 1992. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern garantiert seit 2011 allen in Österreich lebenden Kindern und Jugendlichen Schutz und Fürsorge sowie das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Das Wohl des Kindes wird als Leitprinzip festgeschrieben. Die Rechte auf Partizipation, auf gewaltfreie Erziehung sowie auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sind seither ebenso im Verfassungssrang wie das Verbot der Diskriminierung behinderter Kinder und Jugendlicher.
Der Internationale Tag der Kinderrechte am 20. November erinnert an die Bedeutung der Kinderrechte und ruft zu Kinderrechtsbildung auf.
Anknüpfungspunkte für den Unterricht
- Teilnahme am SchülerInnenwettbewerb zur Politischen Bildung mit dem Thema Weltkindertag – ein Tag für Kinder und ihre Rechte? (Einsendeschluss 4. Dezember 2025)
-
Unter dem Motto Wir leben Kinderrechte unterstützt UNICEF Österreich Schulen dabei, die UN-Kinderrechtskonvention im Schulalltag besser zu verankern. Unter anderem gibt es das Programm der Kinderrechteschulen, aber auch Unterrichtsmaterialien zu verschiedenen Themen und Schwerpunkten.
Weitere Link- und Materialientipps finden Sie im polis-Dossier Kinderrechte.
Was wissen Sie über den 20. November?
Testen Sie Ihr Wissen.
