75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention
Heuer jährt sich die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zum 75. Mal. Als erstes völkerrechtliches Abkommen des Europarats ist sie das Fundament für sein gesamtes Wirken. Die EMRK wurde im November 1950 in Rom verabschiedet und trat 1953 in Kraft. Ihre Ratifizierung ist bis heute eine grundlegende Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Europarat.
Für die Überwachung der Einhaltung der Konvention ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg zuständig. Bürgerinnen und Bürger der 46 Mitgliedstaaten können dort eine Beschwerde einreichen, sofern der innerstaatliche Rechtsweg vollständig ausgeschöpft wurde.
Erfahren Sie mehr über die Bedeutung und aktuelle Relevanz der EMRK und diskutieren Sie und Ihre SchülerInnen gemeinsam mit:
- Aloisia Wörgetter, Österreichische Botschafterin beim Europarat
- Andras Jakab, Österreichs Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (angefragt)
- Manfred Nowak, Menschenrechtsexperte und Vorstand Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte
- Udo Seiwert-Fauti, ehemaliger ARD-Journalist beim Europarat
Online Anmeldung oder E-Mail an: europainderschule@politik-lernen.at
Hinweis: Mehr über die EMRK erfahren Sie auch in den Task-Cards 75 Jahre Europarat. Hier gibt es ein eigenes Kapitel zur Europäischen Menschenrechtskonvention. |