"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus."
Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG)
Verfassungen sind ein wichtiges Merkmal demokratischer Staaten. Die Verfassung regelt, wie der Staat aufgebaut ist und wer Gesetze beschließen kann. Sie ist damit eine wichtige Grundlage für das Funktionieren des Staates. Kontrolliert wird die Einhaltung der Verfassung, zu der auch die Grundrechte gehören, durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH).
In Österreich kann die Verfassung nur geändert werden, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten zum Nationalrat bei der Abstimmung anwesend ist und sich zwei Drittel von ihnen für die Änderung aussprechen.
Bei Veränderung der Grundprinzipien der Verfassung muss die Bevölkerung miteinbezogen werden. Deshalb wurde1994 eine Volksabstimmung über den EU-Beitritt durchgeführt.
Am 16. Februar 2011 trat das "Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder"(BVG Kinderrechte) in Kraft. Informationen dazu, welche Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen wurden, finden Sie z.B. auf der Website des Netzwerk Kinderrechte.