Inhalt:

Muss Politische Bildung neutral sein?

 

Grundlagen, Missverständnisse und Debatten

Immer wieder wird an Politische Bildung die Forderung herangetragen, sie müsse neutral sein. Wer die Neutralität von Politischer Bildung fordert, sitzt jedoch entweder einem Missverständnis auf oder nutzt sie als rhetorische Strategie zur Delegitimation der Politischen Bildung oder bestimmter Angebote. Denn Politische Bildung muss nicht neutral sein.

 

Normative Grundlagen Politischer Bildung 

Was aber muss Politische Bildung sein, wenn nicht neutral? Darauf gibt es unterschiedliche Antworten:

  • eine wissenschaftliche, die sich im Selbst- und Professionsverständnis der Politischen Bildung widerspiegelt,
  • und eine juristische, die sich hier an rechtlichen Bestimmungen für österreichische Schulen orientiert.
Zusammengefasst: Politische Bildung muss und soll nicht neutral sein, sondern auf Basis von Demokratie und Menschenrechten Mündigkeit fördern. Sie ist nicht wertneutral, denn Demokratie und Menschenrechte stellen selbst Werte dar beziehungsweise sind mit gewissen Werten verknüpft.

 

Innerhalb dieses normativen Rahmens eröffnet Politische Bildung den Lernenden die Möglichkeit, eigene Positionen zu entwickeln. Meinungen von Lehrenden dürfen geäußert werden, sofern sie als solche deklariert werden und Perspektivenvielfalt gewahrt wird.


Hier werden einige Grundlagen der schulischen Politischen Bildung näher erläutert (Sie können mit einem Klick zum entsprechenden Text oder Auszug springen).

 

Wissenschaft

  • Der Beutelsbacher Konsens (1976) – wird weithin als Minimalkonsens der Politischen Bildung anerkannt
  • Die Frankfurter Erklärung (2015) – ist eine an der kritisch-emanzipatorischen Politischen Bildung orientierte Weiterentwicklung des Beutelsbacher Konsens

Gesetzliche Ebene

Gesellschaftliche Ebene

  • Siegburger Konsens (2025) – eine Reaktion der Siegburger Schulen auf wachsende Angriffe auf freiheitlich-demokratische Werte

Grundlagendokumente

 

Beutelsbacher Konsens 

Der Beutelsbacher Konsens legt drei Prinzipien für die Politische Bildung fest:

  1. Überwältigungsverbot: Lernende dürfen nicht mit Meinungen überrumpelt werden und damit an der Gewinnung eines selbstständigen Urteils gehindert werden.

  2. Kontroversitätsgebot: Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.

  3. Adressatenorientierung/Zentrierung auf die Lernenden: Die Lernenden müssen ermächtigt werden, eine politische Sitaution und eigene Interessenlagen zu analysieren.

  • Der Beutelsbacher Konsens soll als doppelter Schutz der Politischen Bildung dienen: sowohl gegen Ideologisierung durch Gruppen innerhalb der Gesellschaft, als auch gegen eine autoritäre staatliche Zurichtung von Lernenden. Demokratische Grundwerte standen und stehen gemäß dem Beutelsbacher Konsens jedoch nicht zur Debatte, auch wenn dies nicht explizit ausformuliert wird.
  • Der Beutelsbacher Konsens wird häufig als Minimalkonsens der Politischen Bildung bezeichnet: Gemeint ist, dass der Beutelsbacher Konsens anerkennt, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber geben darf, was Politische Bildung leisten soll. Diese Auseinandersetzung ist etwas zutiefst Demokratisches, denn sie zeigt den Umgang mit verschiedenen Interessen und den zugehörigen Argumenten.
  • Der Beutelsbacher Konsens wird häufig als Angelpunkt für Forderungen nach politischer Neutralität herangezogen. Dabei wird er jedoch teilweise missverstanden oder bewusst als wertneutral interpretiert, um bestimmte Angebote der Politischen Bildung oder die Politische Bildung insgesamt zu delegitimieren. Unliebsame Perspektiven werden dann als „nicht neutral“ oder „nicht ausgewogen“ bezeichnet und gezielt angegriffen. Ein Beispiel dafür sind Meldestellen rechter bis rechtsextremer Parteien wie der FPÖ oder der AfD, mit denen Lehrkräfte angezeigt werden sollen, die angeblich „politisierend“ oder nicht neutral unterrichten.

Frankfurter Erklärung

Bei der Frankfurter Erklärung handelt es sich um ein Positionspapier der Gesellschaft für Politikdidaktik und politische Jugend- und Erwachsenenbildung (GPJE) zur Politischen Bildung aus dem Jahr 2015. Die Erklärung kann als Ergänzung des Beutelsbacher Konsens in Reaktion auf gesellschaftliche Ereignisse dieser Zeit und in der Tradition der Kritischen Politischen Bildung verstanden werden. Dazu zählen:

  • das Erstarken rechtspopulistischer und rechtsextremer Bewegungen
  • die Auswirkungen von Digitalisierung insbesondere, aber nicht nur auf den Mediensektor
  • wachsende soziale Ungleichheit
  • Folgen der Globalisierung

Die Frankfurter Erklärung umfasst sechs zentrale Punkte, die sie als Kernelemente kritisch-emanzipatorischer Politischer Bildung proklamiert:

  1. Die Beschäftigung mit gegenwärtigen Krisen und Umbrüchen.
  2. Kontroversität im Sinne des Sichtbarmachens von Konflikten und Dissens sowie des Aufzeigens von Alternativen zukünftiger Gesellschaftsentwicklung.
  3. Machtkritik: Politische Bildung soll Macht- und Herrschaftsverhältnisse thematisieren sowie auf Benachteiligte innerhalb dieser Ordnungen fokussieren.
  4. Reflexivität: Politische Bildung soll sich auch mit Macht- und Herrschaftsverhältnissen innerhalb der eigenen Disziplin beschäftigen, diese offenlegen und reflektieren.
  5. Ermutigung von Lernenden durch Thematisierung von Macht- und Ohnmachtserfahrungen sowie Berücksichtigung der emotionalen Komponente bei politischen Urteilen.
  6. Politische Bildung soll Wege eröffnen und Alternativen aufzeigen, um gesellschaftliche Veränderungen zu ermöglichen.

 

Kritik der Kritik?

Die kritisch-emanzipatorische Politische Bildung ist nicht unumstritten. Deshalb folgt hier eine kurze einordnende Darstellung der wichtigsten Kritikpunkte.

  • Ein häufig geäußerter Einwand lautet: Wenn Wissenschaft und politische Bildung grundsätzlich kritisch sein sollen, ist es dann nicht problematisch, wenn eine bestimmte Strömung für sich beansprucht, „kritisch“ zu sein? Damit entstehe der Eindruck, andere Ansätze seien weniger oder gar nicht kritisch.
  • Befürworterinnen entgegnen darauf, dass hier ein bestimmtes Verständnis von Kritik gemeint ist. Dieses richtet sich vor allem auf die Analyse gesellschaftlicher Macht- und Herrschaftsverhältnisse und knüpft an TheoretikerInnen wie Bourdieu, Foucault oder Mouffe an. Im Mittelpunkt steht weniger die politische Mündigkeit, als Begriffe wie Emanzipation und die Fähigkeit zur Kritik. Über diese Theorieansätze sollen gesellschaftliche Verhältnisse reflektiert und verändert werden und damit nicht nur die Politikwissenschaft als Bezugswissenschaft genutzt werden, sondern auch die Ergebnisse moderner Sozialwissenschaften fruchtbar gemacht werden.
  • Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass „Kritische Theorie“ kein einheitlicher Ansatz sei, sondern ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Theorien. Dadurch sei sie analytisch nur begrenzt brauchbar. Diese Debatte ließe sich noch weiterführen, würde hier jedoch zu weit gehen. Festhalten lässt sich: Häufig entzündet sich der Streit an der Frage, ob politischer Aktivismus und wissenschaftliche Arbeit miteinander vereinbar sind. Während BefürworterInnen dies bejahen, lehnen KritikerInnen eine solche Verbindung ab.

SchUG § 46, Absatz 3 

In der Schule, bei Schulveranstaltungen und bei schulbezogenen Veranstaltungen darf für schulfremde Zwecke nur dann geworben werden, wenn die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) hiedurch nicht beeinträchtigt wird.


SchOG §2, Absatz 1 

Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.


BMB Rundschreiben 12/2015

Der Grundsatzerlass zur Politischen Bildung regelt, was unter Politischer Bildung an österreichischen Schulen verstanden wird, und gibt einen strukturellen und normativen Rahmen vor. Er enthält sowohl das Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten, als auch die drei zentralen Punkten des Beutelsbacher Konsens (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Adressatenorientierung). 

 

Hier in Auszügen:

Sie [Politische Bildung] ist ein aktiver Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft und zur Verwirklichung der Demokratie; sie setzt sich mit der Fragestellung auseinander, wodurch Herrschaft und Autorität von der Gesellschaft als rechtmäßig anerkannt werden. Die freie Bestellung, Kontrolle und Abrufbarkeit der Regierenden durch die Regierten legitimiert Herrschaft und Autorität in einer Demokratie. Politische Bildung ist diesem Demokratieverständnis verpflichtet.

Grundlage für das Unterrichtsprinzip sind neben den in § 2 des SchOG genannten Aufgaben der österreichischen Schule auch internationale Empfehlungen und Richtlinien, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen. Insbesondere sind hier die Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung [Rundschreiben 15/2012, BMUKK 33.466/0119-I/6a/2012] sowie die UN-Konvention über die Rechte des Kindes zu nennen. Auch die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen stellen einen klaren Bezug zur Politischen Bildung her. 

Meinungsfreiheit und eine demokratische Diskussionskultur im Unterricht bedeuten für Pädagoginnen und Pädagogen eine besondere Verantwortung. Dies erfordert neben einer didaktischen Aufbereitung und dem Abbilden von Kontroversen aus Politik und Gesellschaft im Unterricht auch das Zulassen und Fördern von Gegenpositionen und deren Begründung (Kontroversitätsgebot) sowie mitunter die Offenlegung persönlicher Meinungen. Keinesfalls dürfen Lehrkräfte Politische Bildung zum Anlass einer Werbung für ihre persönlichen politischen Auffassungen oder Einstellungen machen (Überwältigungsverbot), wenngleich es zulässig erscheint, als Lehrperson situationsbedingt ein eigenes politisches Urteil abzugeben. Lehrende haben darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler ein selbstständiges Urteil gewinnen (Analysefähigkeit), eine kritisch-abwägende Distanz aufrechterhalten können und abweichende Stellungnahmen oder Meinungen keinesfalls diskreditiert werden.


Siegburger Konsens

Der Siegburger Konsens ist eine gemeinsame Vereinbarung aller Siegburger Schulen (Nordrhein-Westfalen), die auf Grundlage verfassungsmäßiger Pflichten und der Werte des Grundgesetzes Politische Bildung als aktive Förderung von Demokratie, Menschenrechten, Respekt und Vielfalt definiert. Er ruft dazu auf, menschenfeindliche und demokratiefeindliche Positionen im Schulalltag nicht zu tolerieren und stattdessen Haltung zu zeigen, eigenständiges und kritisches Denken zu fördern sowie Lernende zur verantwortungsvollen Teilhabe in der Gesellschaft zu befähigen.

Zentrum polis - Politik Lernen in der Schule, Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
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