Hinweis zur Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen
Eine vorwissenschaftliche Arbeit ist eine Prüfungsarbeit und wird im Normalfall nicht veröffentlicht. Die Nichteinhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen (z.B. die fehlende, mangelhafte oder falsche Angabe der Urheberschaft eines Bildes) kann zwar bei der Beurteilung der VWA und Diplomarbeit berücksichtigt werden, rechtliche Konsequenzen gibt es jedoch nicht. Dies ändert sich, sobald eine Schülerin/ein Schüler oder eine andere Person die Prüfungsarbeit bei Wettbewerben etc. einreicht und diese in der Folge in gedruckter Form oder im Internet veröffentlicht wird. Bitte beachten Sie daher, dass eine Einreichung einer VWA oder Diplomarbeit bei einem Wettbewerb eine Veröffentlichung im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes nach sich ziehen kann. Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen sollten daher in den eingereichten Arbeiten keine nicht genehmigten fremden Abbildungen (Fotos, Bilder, Grafiken etc.) verwendet werden.
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