Dem Schülervertretungengesetz (SchVG) entsprechend sind in jedem Bundesland eine LandesschülerInnenvertretung und für das gesamte Bundesgebiet eine BundesschülerInnenvertretung einzurichten. Die LandesschulsprecherInnen aller Bundesländer (27) und zwei ZentrallehranstaltensprecherInnen werden in die BundesschülerInnenvertretung entsandt und bilden die gesetzliche SchülerInnenvertretung auf Bundesebene.