Inhalt:

Parteiakademien


Auf der Website des Bundeskanzleramts finden sich Informationen rund um die Parteiakademien sowie alle Rechtsgundlagen für deren Gründung und Förderung. U.a. heißt es hier:

 

"Der Bund fördert von den politischen Parteien, die im Nationalrat mit mindestens fünf Abgeordneten vertretenen sind (= Klubstärke), genannte Rechtsträger (= Parteiakademien), sofern diese der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit dienen."

 

www.bundeskanzleramt.gv.at/parteien-und-parteiakademienforderung




Zentrum polis - Politik Lernen in der Schule, Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
T 01/353 40 20 | service@politik-lernen.at