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SchülerInnen erstellen ihre eigene Klassenverfassung

In Anlehnung an eine richtige Verfassung sollen die SchülerInnen eine eigene Klassenverfassung erstellen. Diese Klassenverfassung kann abschließend mit dem Schulunterrichtsgesetz (SchUG) verglichen werden.

Dauer 1 Doppelstunde. Kann auch noch wesentlich komplexer und zeitaufwändiger gestaltet oder vereinfacht in einer Stunde durchgeführt werden.
Schulstufe 9.-13. Schulstufe
Methoden Projektlernen
Materialien Optional: Kopien des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG)
Kompetenzen Urteilskompetenz, Handlungskompetenz, Methodenkompetenz
Zielsetzungen Zum einen sollen sich die SchülerInnen mit den inhaltlichen Schwierigkeiten der Formulierung von Verfassungsgesetzen bzw. der Verabschiedung einfacher Gesetze, die mit der Verfassung in Einklang stehen, auseinandersetzen. Zum anderen soll die Methode auch dazu dienen, demokratische Spielregeln einzuüben und dabei auftretende Schwierigkeiten zu reflektieren.
Lehrplanbezug Politische Bildung, Deutsch
Quelle Servicestelle Politische Bildung (nunmehr Zentrum polis) (Hg.): Der Österreich-Konvent, info-blatt zur Politischen Bildung, Nr. 2, Mai 2004
Aktualisiert 22.10.2021

 

Ablaufbeschreibung

 

Die SchülerInnen sollten bereits mit den Grundzügen der Verfassung und den Unterschieden zwischen Verfassungsgesetzen und einfachen Gesetzen vertraut sein.


Vergleichbar mit der richtigen Verfassung soll in der Klassenverfassung grundlegend festgeschrieben sein, wie der Klassenverband organisiert ist, welche Grundrechte und Werte für das Zusammenleben gelten und wie Gesetze gemacht werden.

Beispielsweise: Die Verfassung regelt die Wahl bzw. Abwahl der Klassensprecherin/des Klassensprechers. Sie legt das Grundrecht fest, dass sich niemand gegenüber den KlassenkollegInnen so verhalten darf, dass diesen dadurch ein Nachteil in der Schule erwächst.

Schritt 1:

Überlegen der Inhalte der Verfassung (5-10 Minuten)
Die SchülerInnen sollen sich einzeln überlegen, was die Verfassung beinhalten soll und ihre Ergebnisse schriftlich festhalten.

Schritt 2:

Erstellen der Verfassungsentwürfe (15-25 Minuten)
Vier bis fünf SchülerInnen kommen in Kleingruppen zusammen. Jede Gruppe muss sich auf einen Verfassungsentwurf einigen. Dabei muss auch geklärt werden, ob etwas in einem Verfassungsgesetz oder einem einfachen Gesetz geregelt werden soll. Jede/r Einzelne soll mit dem Vorsatz in die Gruppendebatte gehen, einerseits seine Vorstellungen möglichst durchzusetzen, andererseits konsensbereit zu sein, um eine Einigung nicht zu blockieren. Das Ergebnis wird stichwortartig auf Plakaten festgehalten.

Schritt 3:

Präsentation der Entwürfe (je nach Gruppenanzahl 5-15 Minuten)
Die Gruppen präsentieren ihre Entwürfe. Wenn möglich, sollten die Plakate nebeneinander aufgehängt werden, um eine einfache Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Schritt 4:

Diskussion (20-30 Minuten)
In einer klassenübergreifenden Diskussion sollen sich die SchülerInnen auf einen Verfassungstext einigen, der dann auf einem Plakat ausformuliert festgehalten wird.
Rolle der Lehrkraft:

Vor allem bei den Schritten 3 und 4 soll die Lehrkraft darauf achten, ob Fortschritte auf dem Weg zu einer Einigung erzielt werden, oder ob die SchülerInnen ziellos durcheinander diskutieren. Gegebenenfalls wird der Arbeitsschritt unterbrochen und die SchülerInnen überlegen, welche Strukturen geeignet wären, um den Einigungsprozess zielgerichteter zu gestalten.
Beispielsweise:
In den Gruppen wird eine Kompetenzverteilung festgelegt. Eine Person übernimmt das Amt des Schreibers/der Schreiberin, eine Person ist DiskussionsleiterIn. Für Fälle, wo keine Einvernehmlichkeit erzielt werden kann, wird ein Abstimmungsmodus festgelegt. Bei der Klassendiskussion einigt man sich auf eine Diskussionsordnung und einen Abstimmungsmodus bei strittigen Punkten. Anstatt der Klassendiskussion ernennen die Gruppen VertreterInnen, die sich auf eine Endfassung einigen sollen.

Zusatzaufgabe 1:

Die SchülerInnen vergleichen abschließend ihre Klassenverfassung mit dem SchUG. Dort ist z.B. die Wahl der KlassensprecherInnen geregelt. Festgestellte Widersprüche können zu einer Änderung der Klassenverfassung führen oder aber auch einen Kritikpunkt am SchUG bedeuten.

Zusatzaufgabe 2:

Die SchülerInnen versuchen nach derselben Methode  – aufgrund der Erfahrungen bei der Verfassungserstellung sollte der Prozess jetzt effizienter und nach demokratischen Spielregeln ablaufen  – auf Grundlage der Klassenverfassung konkrete Regeln (= einfache Gesetze) zu erarbeiten.
Dabei ist darauf zu achten, dass keine Widersprüche entstehen. So darf ein Gesetz ein in der Klassenverfassung formuliertes Grundrecht nicht verletzen. Ein Gesetz kann z.B. festlegen, in welchem genau definierten Bereich der Klasse während der Pause herumgelaufen werden darf und welche Bereiche Ruhezonen sind. In dem Gesetz sind auch die Sanktionen für Übertretungen definiert. Strafen könnten sein: Wenn jemand in Ruhezonen herumläuft, wird ihm für einen Tag "die Lizenz zum Herumlaufen in der Klasse" (= Führerscheinentzug) entzogen.

 

Links + Medientipps

 

Politiklexikon für junge Leute: Gesetz | Rechtsstaat |Verfassung 

 

Nachrichten für Politische Bildung zum Europäischen Tag der Justiz (BMBWF)

 

Die Verfassung – unsere demokratische Basis (IzPB Band 46)

 

Lexikon Hanisauland: Verfassung (Bundeszentrale für politische Bildung)

 

Gesamte Rechtsvorschrift für Schulunterrichtsgesetz

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