Inhalt:

SchülerInnen erstellen ihre eigene Klassenverfassung

In Anlehnung an eine richtige Verfassung sollen die SchülerInnen eine eigene Klassenverfassung erstellen. Diese Klassenverfassung kann abschließend mit dem Schulunterrichtsgesetz (SchUG) verglichen werden.

Dauer 2 Unterrichtseinheiten. Kann auch wesentlich komplexer und zeitaufwändiger gestaltet oder vereinfacht in einer Unterrichtseinheit durchgeführt werden.
Schulstufe ab der 9. Schulstufe
Methoden Projektlernen
Materialien Optional: Kopien des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG)
Kompetenzen Urteilskompetenz, Handlungskompetenz, Methodenkompetenz
Zielsetzungen Zum einem setzen sich die SchülerInnen mit den inhaltlichen Herausforderungen bei der Formulierung von Verfassungsbestimmungen sowie bei der Verabschiedung einfacher Gesetze, die mit der Verfassung in Einklang stehen, auseinander. Zum anderen werden demokratische Spielregeln praktisch eingeübt und auftretende Herausforderungen gemeinsam reflektiert.
Lehrplanbezug Politische Bildung, Demokratiebildung, Deutsch
Quelle Servicestelle Politische Bildung (nunmehr Zentrum polis) (Hrsg.): Der Österreich-Konvent, info-blatt zur Politischen Bildung, Nr. 2, Mai 2004
Aktualisiert 28.9.2026

 

Ablaufbeschreibung

 

Die SchülerInnen sollten bereits mit den Grundzügen der Verfassung und den Unterschieden zwischen Verfassungsgesetzen und einfachen Gesetzen vertraut sein.


Vergleichbar mit der richtigen Verfassung soll in der Klassenverfassung grundlegend festgeschrieben sein, wie der Klassenverband organisiert ist, welche Grundrechte und Werte für das Zusammenleben gelten und wie Gesetze gemacht werden.

Beispielsweise: Die Verfassung regelt die Wahl bzw. Abwahl der Klassensprecherin/des Klassensprechers. Sie legt das Grundrecht fest, dass sich niemand gegenüber den KlassenkollegInnen so verhalten darf, dass diesen dadurch ein Nachteil in der Schule erwächst.

Schritt 1:

Überlegen der Inhalte der Verfassung (5-10 Minuten)
Die SchülerInnen sollen sich einzeln überlegen, was die Verfassung beinhalten soll und ihre Ergebnisse schriftlich festhalten.

Schritt 2:

Erstellen der Verfassungsentwürfe (15-25 Minuten)
Vier bis fünf SchülerInnen kommen in Kleingruppen zusammen. Jede Gruppe muss sich auf einen Verfassungsentwurf einigen. Dabei muss auch geklärt werden, ob etwas in einem Verfassungsgesetz oder einem einfachen Gesetz geregelt werden soll. Jede/r Einzelne soll mit dem Vorsatz in die Gruppendebatte gehen, einerseits seine Vorstellungen möglichst durchzusetzen, andererseits konsensbereit zu sein, um eine Einigung nicht zu blockieren. Das Ergebnis wird stichwortartig auf Plakaten festgehalten.

Schritt 3:

Präsentation der Entwürfe (je nach Gruppenanzahl 5-15 Minuten)
Die Gruppen präsentieren ihre Entwürfe. Wenn möglich, sollten die Plakate nebeneinander aufgehängt werden, um eine einfache Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Schritt 4:

Diskussion (20-30 Minuten)
In einer klassenübergreifenden Diskussion sollen sich die SchülerInnen auf einen Verfassungstext einigen, der dann auf einem Plakat ausformuliert festgehalten wird.
Rolle der Lehrkraft:

Vor allem bei den Schritten 3 und 4 soll die Lehrkraft darauf achten, ob Fortschritte auf dem Weg zu einer Einigung erzielt werden, oder ob die SchülerInnen ziellos durcheinander diskutieren. Gegebenenfalls wird der Arbeitsschritt unterbrochen und die SchülerInnen überlegen, welche Strukturen geeignet wären, um den Einigungsprozess zielgerichteter zu gestalten.
Beispielsweise:
In den Gruppen wird eine Kompetenzverteilung festgelegt. Eine Person übernimmt das Amt des Schreibers/der Schreiberin, eine Person ist DiskussionsleiterIn. Für Fälle, wo keine Einvernehmlichkeit erzielt werden kann, wird ein Abstimmungsmodus festgelegt. Bei der Klassendiskussion einigt man sich auf eine Diskussionsordnung und einen Abstimmungsmodus bei strittigen Punkten. Anstatt der Klassendiskussion ernennen die Gruppen VertreterInnen, die sich auf eine Endfassung einigen sollen.

Zusatzaufgabe 1:

Die SchülerInnen vergleichen abschließend ihre Klassenverfassung mit dem SchUG. Dort ist z.B. die Wahl der KlassensprecherInnen geregelt. Festgestellte Widersprüche können zu einer Änderung der Klassenverfassung führen oder aber auch einen Kritikpunkt am SchUG bedeuten.

Zusatzaufgabe 2:

Die SchülerInnen versuchen nach derselben Methode  – aufgrund der Erfahrungen bei der Verfassungserstellung sollte der Prozess jetzt effizienter und nach demokratischen Spielregeln ablaufen  – auf Grundlage der Klassenverfassung konkrete Regeln (= einfache Gesetze) zu erarbeiten.
Dabei ist darauf zu achten, dass keine Widersprüche entstehen. So darf ein Gesetz ein in der Klassenverfassung formuliertes Grundrecht nicht verletzen. Ein Gesetz kann z.B. festlegen, in welchem Bereich des Klassenraums während der Pause eine Ruhezone ist. In dieser Zone darf nicht laut gesprochen oder herumgelaufen werden. In dem Gesetz sind auch die Sanktionen für Übertretungen definiert. Im konkreten Fall z.B.: Beim ersten Verstoß wird man darauf hingeweisen, bei wiederholtem Verstoß wird für eine bestimmte Zeit, die Nutzung der Ruhezone entzogen.

Weiterführende Links
Politiklexikon für junge Leute: Gesetz | Rechtsstaat |Verfassung 
Lexikon Hanisauland: Verfassung (Bundeszentrale für politische Bildung)

Unsere Verfassung als Magazin 

Was ist eine Verfassung? (Parlament Österreich)
Gesamte Rechtsvorschrift für Schulunterrichtsgesetz
Die Verfassung – unsere demokratische Basis (IzPB Band 46)
Alles über Gesetze (Demokratiewebstatt)

 

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