Menschenrechtsbildung ist in Österreich seit 1978 formal über das Unterrichtsprinzip „Politische Bildung" in das Schulwesen integriert. Diesem Prinzip zufolge ist die Politische Bildung und die Menschenrechtsbildung grundlegender Bestandteil des Unterrichts in allen Fächern, auf allen Schulstufen und in allen Schultypen. Eines ihrer Ziele besteht laut Grundsatzerlass in der Förderung der „Fähigkeit und Bereitschaft (...), für unantastbare Grundwerte wie Freiheit und Menschenwürde, einzutreten, Vorurteile abzubauen und sich auch für die Belange Benachteiligter einzusetzen."
Darüber hinaus ist die Thematik der Menschenrechte in allen Schultypen ab der 9. Schulstufe Teil des Lehrstoffs im Pflichtgegenstand Politische Bildung - meist in Verbindung mit Geschichte, Rechtskunde oder Wirtschaftskunde.