Sunday 19. May 2013

Inhalt:


Menschenrechtsbildung

 

Menschenrechte verstehen, verteidigen und respektieren - so könnte das Ziel von Menschenrechtsbildung in Kürze beschrieben werden. Der Kern der Menschenrechte und der Menschenrechtsbildung ist die Menschenwürde, die jedem Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Kultur zukommt.

 

Menschenrechtsbildung ist vielschichtig - Lernen bedeutet in der Menschenrechtsbildung daher, nicht nur Wissen über Menschenrechte und die Mechanismen zu ihrem Schutz zu erwerben, sondern auch die Stärkung der Fähigkeiten, die zu ihrer Umsetzung wichtig sind (etwa Konfliktkompetenz, Kooperations- und Kritikfähigkeit). Die dritte Ebene der Menschenrechtsbildung ist das „Lernen für die Menschenrechte", das konkrete Handeln und Engagement.

 

Das Recht auf Menschenrechtsbildung ist bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert - in einem umfassenden Bildungsverständnis von der „vollen Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit" und der „Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten" (Artikel 26) - sowie auch in der Kinderrechtekonvention von 1989 (Artikel 29). Übertragen auf den schulischen Kontext bedeutet das sowohl die Sicherung des elementaren Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Bildung wie auch die grundsätzliche Anerkennung ihrer Person.

 

 

Internationale und europäische Akteure

Hier finden Sie eine Auswahl an internationalen AkteurInnen und Projekten der Menschenrechtsbildung (Schwerpunkte: Europa und Menschenrechtsbildung in der Schule).

Zentrum polis - Politik Lernen in der Schule, Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
T 01/42 77-274 44 | F 01/42 77-274 30 | service@politik-lernen.at

Bürozeiten: Montag bis Freitag 10.00-16.00 Uhr
Auftraggeber: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Abteilung Politische Bildung)
Projektträger: Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte-Forschungsverein
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