Politische Bildung ist in den Schulen einerseits Unterrichtsprinzip, andererseits gibt es in Allgemeinbildenden höheren Schulen und in Berufsbildenden Schulen das Unterrichtsfach Politische Bildung häufig in Verbindung mit Wirtschaftskunde, Rechtskunde oder Geschichte und Sozialkunde.
Welche Voraussetzungen sind notwendig, um Politische Bildung an Schulen unterrichten zu dürfen?
Das Unterrichtsprinzip Politische Bildung gilt für alle Schulstufen und Schultypen. Daher wird Politische Bildung, im Rahmen des Unterrichtsprinzips, von allen LehrerInnen unterrichtet.
Um Politische Bildung im Rahmen des Unterrichtsgegenstands "Geschichte und Politische Bildung" in der AHS unterrichten zu können, wird der Abschluss des Lehramtsstudiums Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung benötigt.
In Berufsbildenden Schulen gibt es die Unterrichtsgegenstände "Wirtschaft und Recht" sowie "Politische Bildung und Recht", für die es kein entsprechendes Lehramtsstudium gibt. In der Praxis werden diese Gegenstände häufig von JuristInnen und WirtschaftspädagogInnen unterrichtet. Als grundsätzliche Vorraussetzungen gelten:
- facheinschlägiges Hochschulstudium
- mindestens 4-jährige einschlägige Berufspraxis (in Vollbeschäftigung)
- absolvierte Seminare zum Unterrichtsfach (insbesondere wenn auch Volkswirtschaftslehre unterrichtet werden soll)
- Bedarf am Schulstandort
Konkret entscheiden darüber die Landesschulräte.
Hier finden Sie einige Ausbildungsstätten:
Fachdidaktikzentrum Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
Das Fachdidaktikzentrum betreut die fachdidaktische Ausbildung der Studierenden im Lehramt "Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung."
Didaktik der politischen Bildung ist an der Universität Wien ein neues Wissenschaftsgebiet und befasst sich in Forschung und Lehre mit dem Lehren und Lernen von Politik, sie ist die Wissenschaft vom politischen Lernen.