Die Menschenrechte auf Nahrung und Wasser, die (impliziter) Teil der so bezeichneten zweiten Generation der Menschenrechte sind, sind täglich von existentieller Bedeutung. Diese WSK-Rechte (wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte) erfuhren im Dezember 2008 durch die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls seitens der UN-Vollversammlung eine bedeutende Stärkung. Diese Menschenrechte sind nun auch für Einzelpersonen einklagbar geworden. Ihre internationale Durchsetzbarkeit ist damit einen großen Schritt weiter gekommen.
In dieser Ausgabe finden Sie Beiträge von Gertrude Klaffenböck von FIAN Österreich und von Gerhard Hovorka zur Berglandwirtschaft. Karin Thaler von BAOBAB hat Materialien und Unterrichtsbeispiele zu diesem Thema zusammengestellt. Karin Okonko-Klampfer liefert Ihnen Impulse zum Thema Ernährungssouveränität.
pa 2/09 Recht auf Nahrung und Wasser [625 KB]
(aktualisierte Auflage, April 2010)
Bei Bestellung in Klassenstärke ab 15 Stück: € 2,50 (wird bei der Rechnungsausstellung berücksichtigt)