Tierschutz

Grundlage des Tierschutzes in Österreich ist das bundesweite Tierschutzgesetz aus dem Jahr 2005.
Grundsätzlich geht es dabei um den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren. Vor allem sollen Tiere keine Schmerzen, Schäden oder schwere Ängste erleben. Die Halterinnen und Halter von Tieren sind verpflichtet, die von ihnen betreuten Tiere artgerecht zu behandeln.
1996 und 2021 wurden Tierschutz-Volksbegehren abgehalten; jeweils mehr als 400.000 Menschen unterstützten die Forderungen zur Beendigung von Tierleid.

Nicht verboten ist das Töten von Tieren, allerdings darf dies – laut Gesetz – niemals mutwillig oder qualvoll sein und muss schmerzlos erfolgen.
Es stellen sich auch ethische bzw. moralische Fragen: Vor allem industrielle Massentierhaltung und Massenschlachtung entsprechen nicht immer den oben genannten gesetzlichen Forderungen.

Manche Tierschützerinnen und Tierschützer setzen sich dafür ein, dass Tiere Rechte zugesprochen bekommen. So wie Menschen Menschenrechte haben, sollen Tiere Tierrechte haben.