Vertrag von Maastricht

Vertrag über die Europäische Union

Gelten die Römischen Verträge von 1957 als „Geburtsurkunde" eines geeinten Europas,  wurde mit dem Maastrichter Vertrag  der  Grundstein für die Europäische Union (EU) in ihrer heutigen Form gelegt.  Der Vertrag wurde vor rund 31 Jahren am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht vom Europäischen Rat beschlossen. Die damals zwölf Außen- und Finanzminister unterzeichneten das Vertragswerk.

Der Maastricht-Vertrag – offiziell auch bekannt als „Vertrag über die Europäische Union" – war ein Meilenstein der europäischen Integration, indem er den Beginn „einer neuen Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“ markierte. Mit ihm sollte die Europäische Gemeinschaft zu einer politischen Union zusammenwachsen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Gemeinschaft wurden klassische „staatliche" Aufgaben und Kompetenzen wie Währung, Außen- und Sicherheitspolitik sowie Teile der Justiz- und Innenpolitik von den Mitgliedstaaten (teilweise und schrittweise) auf die EU-Ebene übertragen. Der Vertrag hielt fest, in welcher Form die Länder künftig zusammenarbeiten wollen und welche Rechte und Pflichten die einzelnen Mitglieder haben.

Der Vertrag von Maastricht

Der Vertrag von Maastricht bildet die Grundlage für die Schaffung der Europäischen Union (EU) und umfasst drei Säulen:

  • die Europäischen Gemeinschaften,
  • eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und
  • die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.

Zu den wichtigsten Innovationen des Vertrags zählen:

  • die Schaffung der Grundlage für die Wirtschafts- und Währungsunion und die einheitliche Währung, den Euro, sowie die Festlegung der Kriterien für die Verwendung des Euros;
  • die Schaffung der Rechtsgrundlage für sechs neue gemeinsame EU-Politiken;
  • die Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments und
  • die Einführung des Konzepts der Unionsbürgerschaft

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Die drei Säulen der Europäischen Union

Die mit dem Maastrichter Vertrag gegründetete Europäische Union ruhte auf drei Säulen:

  • Die „Europäische Gemeinschaft" als weiterhin tragendes Element
  • Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 
  • Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik

Erste Säule: Die Europäische Gemeinschaft

Vor Maastricht war der  Vertrag zur „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG-Vertrag) von 1957 der Kern der Europäischen Integration. Er war die Grundlage zur Schaffung der Zollunion und des Binnenmarktes. In Maastricht strichen die europäischen Staats- und Regierungschefs den Wortteil „Wirtschaft" aus dem Vertragsnamen. Die EG sollte sich von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Politischen Union weiterentwickeln und hieß fortan „Europäische Gemeinschaft", mit dem EG-Vertrag als Grundlage. Dennoch blieb der Binnenmarkt ohne Grenzkontrollen tragendes Element.

Die Bestimmungen zur Wirtschafts- und Währungsunion sind Teil des in Maastricht geänderten Vertrags zur Europäischen Gemeinschaft. Die Einführung des Euro wurde in einem mehrstufigen Verfahren in die Wege geleitet. Herzstück der europäischen Währungsunion wurde die Europäische Zentralbank (EZB).  Mitglied der Währungsunion können nur Länder werden, die über eine stabile Währung verfügen und strenge Grundsätze der Haushaltsdisziplin beachten.

Eine für alle Bürgerinnen und Bürger spürbare Neuerung war die Einführung der Unionsbürgerschaft. Bisher gab es Freizügigkeit nur im Bereich Wirtschaft und Handel, nun bekamen alle das Recht, sich als Unionsbürgerinnen und Bürger im Hoheitsgebiet der Europäischen Union frei zu bewegen. Man kann von nun an frei den Ort innerhlab der EU wählen, an dem man leben und arbeiten möchte. Auch an Europawahlen kann man sich von überall her in der EU beteiligen. Die nationale Identität bleibt dabei gewahrt. Mit der Einführung eines neuen Beschlussverfahrens wurden die Rechte des Europäischen Parlaments gestärkt. Mit dem Einstieg in einen dreistufigen Aufbau der Union – Gliederung Union/Mitgliedstaaten/Länder oder Regionen – sollte mehr Bürgernähe erreicht werden. Ein eigenständiger Ausschusses der Regionen wurde eingeführt.

Zweite Säule: Außen- und Sicherheitspolitik

Die Zusammenarbeit erfolgt in diesem Bereich nicht im Rahmen der üblichen gemeinschaftlichen Entscheidungswege. Auf den Gebieten der Außen- und Sicherheitspolitik wurde das gemeinsame Handeln der Mitgliedstaaten vielmehr als Verfahren der Regierungszusammenarbeit („intergouvernementaler Prozess") ausgestaltet. Obschon die Europäische Kommission und das Europäische Parlament in den Prozess eingebunden wurden, bechränkten sich ihre Gestaltungsmöglichkeiten  auf Vorschlags- und Konsultationsrechte. Die Mitgliedstaaten unterrichteten sich gegenseitig und stimmten ihr Verhalten gegenüber Drittstaaten im Rat ab. Auf Grundlage allgemeiner Leitlinien, die der Europäische Rat vorgeben musste, konnten die Außenminister auch gemeinsam zu Entscheidungen kommen und einen klar zu definierenden Bereich zum Gegenstand einer „Gemeinsamen Aktion" machen.

Dritte Säule: Innen- und Justizpolitik

Auch bei der Innen- und Justizpolitik wurde zunächst der Weg der Regierungszusammenarbeit gewählt. Die Mitgliedstaaten konsultierten sich im Rat, gemeinsame Maßnahmen konnten verabschiedet werden oder Abkommen zur Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten empfohlen werden. Eine Zusammenarbeit erfolgte auf den Gebieten Grenzkontrollen, Asylpolitik, Einwanderungspolitik, Drogenbekämpfung, internationale Kriminalität, juristische Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, Terrorismusbekämpfung und Zollwesen.


Mit der Überarbeitung im Vertrag von Amsterdam wurde 1997 auch die Zusammenarbeit in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Zivilrecht in die Gemeinschaft überführt.

Mit der Ratifizierung des  Vertrags von Lissabon wurde schließllich die Säulenstruktur aufgehoben und in einem Vertrag zusammengeführt, welcher die Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union begründet.

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Welche Bedeutung hatte der Maastrichter Vertrag 1993?

Impuls für Kohäsionspolitik

Die Bedeutung des Maastrichter Vertrags lässt sich insbesondere daran festmachen, dass er ein entscheidender Meilenstein in Richtung  europäische Integration war. Er bewirkte die erste Reform der Kohäsionspolitik, die den Zusammenhalt in der EU forcierte und gleichzeitig den nationalen Regierungen mehr Flexibilität verschaffte. Im Zuge der Kohäsionspolitik verfolgt die Europäische Union die Strategie zur Förderung und Unterstützung der „harmonischen Entwicklung ihrer Mitgliedstaaten und Regionen als Ganzes“. Dabei wurde sowohl die wirtschaftliche als auch soziale Kohäsion als eines der Hauptziele der Europäischen Union fest verankert.

Diese Schwerpunktsetzung hatte eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für die Kohäsionspolitik zur Folge. Mit dem im Dezember 1992 verabschiedeten Delors-Paket II wurden die Finanzmittel der Kohäsionspolitik verdoppelt. Seither entfällt ein Drittel der Finanzmittel des EU-Haushaltes auf die Kohäsionspolitik. Der damalige Präsident der EG-Kommissions Jacques Delors hatte 1989 mit seinem Delors-Bericht  der Europäischen Gemeinschaft den Weg in die Währungsunion geebnet.

Die Einrichtung des Kohäsionsfonds  war eine weitere wichtige Maßnahme. Jene Länder mit einem Pro-Kopf-BIP, die zu diesem Zeitpunkt weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug - wie etwa  Griechenland, Irland, Spanien und Portugal - erhielten Unterstützung für Projekte in den Bereichen Verkehr, Energie- und Telekommunikationsinfrastrukturen sowie Umwelt. Die Unterstützung durch den Fonds ist also nur wenigen Mitgliedstaaten vorbehalten. Von Bedeutung ist dabei ferner, dass mit dem Vertrag von Maastricht ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Politik in Gang gebracht wurde. Seitdem ist die Europäische Kommission verpflichtet, alle drei Jahre einen Kohäsionsbericht zu veröffentlichen, der eine Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung einer Wirtschafts- und Sozialreform umfasst.

Ebenso war die Einrichtung des „Ausschusses der Regionen" (AdR) von entscheidender Bedeutung. Er hatte großen Einfluss auf die künftige Neubewertung der Politik, indem er die Regionen und Gemeinden stärker in die Beschlussfassung der EU mit einbezog.


Weitere Informationen über den „Ausschuss der Regionen"


Der Vertrag von Maastricht hat durch seine Reformen somit einige Instrumente der Kohäsionspolitik ins Leben gerufen, die dem Wohl von Millionen EU-Bürgern dienen. Gemeinsam wollte man künftig für den Wohlstand in Europa sorgen und ein friedliches Zusammenleben garantieren. Eine gemeinsame Währung sollte dafür die Grundlage sein und eine eigene europäische Gesetzgebung sollte gemeinsame Rechtsgrundlagen schaffen.

 

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Was wäre, wenn es den Maastrichter Vertrag nie gegeben hätte?

Wenn es den Maastrichter Vertrag nie gegeben hätte, gäbe es kein Europäische Union in ihrer heutigen Form. Es gäbe keine gemeinsame Währung, keinen Euro. Ohne die Europäische Union hätten wir auch keinen gemeinsamen Binnenmarkt, sondern eine Fülle von Hemmnissen, die den Handel von Waren und Austausch von Dienstleistungen erschweren würden. Vieles wäre vermutlich teurer wegen der höheren Kosten und des Aufwandes im Handel, aber das würden wir oft nicht bemerken wegen der Schwankungen der zahlreichen Währungen. Es gäbe auch die Freizügigkeit der Menschen nicht, die offenen Grenzen, das Niederlassungsrecht innerhalb der EU-Staaten. Und eventuell gäbe es den Frieden nicht, in dem wir seit damals leben. Aus ehemaligen Feinden sind Freunde geworden.

Wenn es den Vertrag von Masstricht nie gegeben hätte, gäbe es auch keine Handelsmacht EU. Jedes Land würde für sich mit anderen Ländern der Welt verhandeln. Jährlich exportieren deutsche Unternehmen Waren im Wert von mehr als 500 Milliarden Euro in andere EU-Staaten. Das entspricht knapp zwei Dritteln aller Exporte.

Ohne den Binnenmarkt hätten die Europäer auch dessen Wachstumseffekte nicht ernten können. Vielleicht wäre nicht einmal die demokratische Stabilität im Süden Europas zu halten gewesen, wenn sich die damals jungen Demokratien Griechenland, Portugal und Spanien nicht hätten einordnen und festhalten können in ein System des ständigen Interessenausgleichs, der gemeinsamen Politik und des für alle geltenden Rechts.


 

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