Das Europäische Parlament ist eines der Legislativorgane der Europäischen Union und damit auch für den Erlass von Rechtsvorschriften zuständig. Zugleich setzen sich die Parlamentarier auch für Förderinitiativen ein. Jedes Jahr verleiht das EU-Parlament als Zeichen der Anerkennung von Spitzenleistungen 4 Auszeichnungen in den Bereichen Menschenrechte, Film, Jugendprojekte und Bürgerinitiativen. Diese besonderen Auszeichnungen lenken die öffentliche Aufmerksamkeit auf Personen und Organisationen, die sich tatkräftig engagieren für eine bessere Welt und bemerkenswerte Beispiele schaffen, denen andere folgen können.

Mit dem Preis werden Initiativen von Personen und Organisationen ausgezeichnet, die zur europäischen Zusammenarbeit beitragen und die gemeinsamen europäischen Werte stärken. 

Der Europäische Bürgerpreis wird alljährlich vom EU-Parlament an Projekte vergeben, die von Einzelpersonen oder Organisationen organisiert und durchgeführt werden und Folgendes fördern:

  • Gegenseitiges Verständnis und engere Zusammenarbeit zwischen den Menschen in der EU;
  • Grenzübergreifende Zusammenarbeit zwecks Ausprägung einer stärkeren europäischen Gesinnung;
  • Werte und Grundrechte der EU.

In 2023 wurden 216 Bewerbungen eingereicht, in denen eine Vielzahl von Themen aufgegriffen wurde. Darunter waren beispielsweise der Bau eines Skulpturenparks zum Thema Menschenrechte auf einem Schulgelände, die Zusammenstellung eines EU-Liederbuchs und eine Solidaritätsinitiative, die von einer Gruppe von Freiwilligen ins Leben gerufen wurde, die ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die von verheerenden Überschwemmungen heimgesucht wurden, unermüdlich hilft.

Die Auszeichnung hat die Form einer Ehrenmedaille oder, im Falle einer kollektiven Auszeichnung, einer Medaille oder Plakette in einer zur Ausstellung geeigneten Größe. 

Der Preis hat symbolischen Wert: der/die Empfänger/in erhält dafür keine finanzielle Zuwendung. 

Antragsberechtigte

Einzelne Bürgerinnen und Bürger sowie Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen können sich mit einem Projekt selbst für den Preis bewerben oder ein Projekt vorschlagen. Auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) können einen Vorschlag einreichen.

Zulassungskriterien

Es werden nur Projekte zugelassen, die ganz oder teilweise in Mitgliedstaaten der EU durchgeführt wurden (innerhalb der EU mit mehr als 50 % des Gesamtbudgets). 

Für die Auszeichnung kommen Bürgerinnen und Bürger in Frage, die entweder Staatsangehörige eines EU- Mitgliedstaats oder Drittstaatsangehörige sind, die zum Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Vorschlags oder ihrer Bewerbung rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Europäischen Union wohnhaft sind. 

Gruppen, Vereinigungen und Organisationen mit Rechtspersönlichkeit kommen für den Preis in Betracht, wenn sie zum Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Vorschlags oder ihrer Bewerbung in einem EU-Mitgliedstaat registriert sind. Gruppen, Vereinigungen und Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit kommen für den Preis in Betracht, wenn der/die Projektleiter/in und die Person, die die Gruppe/Vereinigung/Organisation vertritt, entweder Staatsangehörige eines EU- Mitgliedstaats oder Drittstaatsangehörige sind, die zum Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Vorschlags oder der Bewerbung der Gruppe/Vereinigung/Organisation rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind. Für die Zwecke der Teilnahmeberechtigung von Gruppen, Vereinigungen und Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit können der/die Projektleiter/in und die Person, die die Gruppe/Vereinigung/Organisation vertritt, dieselbe Person sein. 

Ausschlusskriterien

Bürger, Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen, die an folgenden Projekten beteiligt sind, können keinen Preis erhalten: 

  • Projekte, die sich zu mehr als 50 % aus EU-Mitteln finanzieren; 
  • Projekte, die bereits einen Preis erhalten haben, der von einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der EU verliehen wird; 
  • Aktivitäten, die in Ausübung eines politischen Amtes oder eines Wahlmandates erfolgt sind; 
  • Handlungen, die nicht mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten in Einklang stehen; 
  • Tätigkeiten, mit denen ein Erwerbszweck verfolgt wird; 
  • Tätigkeiten von öffentlichen und staatlichen Organisationen. 

Bürger, Gruppen, Vereinigungen und Organisationen kommen nicht für den Preis in Betracht, wenn sie durch ein rechtskräftiges Urteil einer Straftat für schuldig befunden wurden. 

Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit kommen nicht für den Preis in Betracht, wenn der Projektleiter oder die Person, die sie vertritt, durch ein rechtskräftiges Urteil einer Straftat für schuldig befunden wurde. 

Einreichung von Bewerbungen
Deadline 2024: 31.03.2024

Bürger, Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, können sich mit von ihnen durchgeführten Projekten um den Europäischen Bürgerpreis bewerben. 

Darüber hinaus können Bürger, Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen, die die Zulassungskriterien erfüllen, einen anderen Bürger bzw. eine andere 

Gruppe, Vereinigung oder Organisation für eine Auszeichnung mit dem Europäischen Bürgerpreis vorschlagen. 

Im Falle von Gruppen und grenzüberschreitenden Projekten sollte der Vorschlag bzw. die Bewerbung von der nationalen Jury desjenigen Mitgliedstaats geprüft werden, in dem unter dem Aspekt des Gesamtbudgets der größte Teil der Aktivitäten durchgeführt wurde. 

Die Bewerbungen/Vorschläge können in allen Amtssprachen der EU eingereicht werden. 

Jurys / Vergabe

Die nationalen Jurys, die aus mindestens drei Mitgliedern des Europäischen Parlaments, einem Vertreter einer nationalen zivilgesellschaftlichen Organisation und einem Vertreter einer nationalen Jugendorganisation bestehen, schlagen der Kanzlei bis spätestens zu dem vom Kanzler vorgegebenen Termin höchstens 5 mögliche Preisträger aus ihren jeweiligen Mitgliedstaaten ohne Rangordnung vor. 

Kontakt in DE/EU:

Europäisches Parlament
Verbindungsbüro in Deutschland

Unter den Linden 78
10117 Berlin

Tel.: +49 30 22801000
E-Mail: epberlin@ep.europa.eu
E-Mail: CitizensPrize@ep.europa.eu

Die Vergabeinstanz für den Preis ist die „Kanzlei für den Europäischen Bürgerpreis“.
Kanzler ist der Präsident des Europäischen Parlaments. Er/sie kann seine/ihre Befugnisse an einen Vizepräsidenten übertragen. 

Der Kanzlei gehören die folgenden Mitglieder an: 

  • der Kanzler, 
  • 4 Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, 
  • 2 ehemalige Präsidenten des Europäischen Parlaments, 
  • 2 renommierte Persönlichkeiten, 
  • 1 Vertreter einer europaweit tätigen zivilgesellschaftlichen Organisation und 1 Vertreter einer europaweit tätigen Jugendorganisation. 

Sie werden vom Präsidium des Europäischen Parlaments benannt. 

Die Kanzlei vergibt den Preis im Wege einer mit Gründen versehene Entscheidung, die auf der Grundlage der von den nationalen Jurys abgegebenen Vorschläge für Preisträger getroffen wird.

Angesichts des symbolischen Werts des Preises wird für die Zahl der zu vergebenden Auszeichnungen eine jährliche Obergrenze von höchstens 50 Preisträgern festgelegt, wobei auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet wird. Pro Mitgliedsstaat wird mindestens 1 Preisträger/in ausgewählt.

Die Verleihungen werden unter größtmöglicher Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, um den außergewöhnlichen Charakter der betreffenden Leistungen zu unterstreichen. 

Jedes Jahr findet im Europäischen Parlament in Brüssel oder Straßburg eine zentrale Veranstaltung statt, bei der alle Preisträger zusammenkommen.